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   AG Eutin, 07.01.2016 - 35 OWi 753 Js-OWi 39158/15 (95/15), 35 OWi 95/15   

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https://dejure.org/2016,31288
AG Eutin, 07.01.2016 - 35 OWi 753 Js-OWi 39158/15 (95/15), 35 OWi 95/15 (https://dejure.org/2016,31288)
AG Eutin, Entscheidung vom 07.01.2016 - 35 OWi 753 Js-OWi 39158/15 (95/15), 35 OWi 95/15 (https://dejure.org/2016,31288)
AG Eutin, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - 35 OWi 753 Js-OWi 39158/15 (95/15), 35 OWi 95/15 (https://dejure.org/2016,31288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Benutzung des Tempomaten als Rechtfertigung für Geschwindigkeitsüberschreitung

  • bussgeldsiegen.de

    Benutzung eines Tempomaten als Rechtfertigung für Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 2 Ss OWi 1196/99

    Urteilsfeststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung; Begründung des

    Auszug aus AG Eutin, 07.01.2016 - 35 OWi 95/15
    Die Anerkennung als standardisiertes Messverfahren führt zu einer Modifikation des Ermittlungsgrundsatzes dahingehend, dass der Tatrichter sich nur dann von der Zuverlässigkeit der Messung als solcher überzeugen muss, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (vgl. BayObLG DAR 1996, 411; OLG Hamm NStZ 1990, 546; OLG Hamm DAR 2000, 129).
  • OLG Hamm, 05.04.1990 - 3 Ss OWi 8/90
    Auszug aus AG Eutin, 07.01.2016 - 35 OWi 95/15
    Die Anerkennung als standardisiertes Messverfahren führt zu einer Modifikation des Ermittlungsgrundsatzes dahingehend, dass der Tatrichter sich nur dann von der Zuverlässigkeit der Messung als solcher überzeugen muss, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (vgl. BayObLG DAR 1996, 411; OLG Hamm NStZ 1990, 546; OLG Hamm DAR 2000, 129).
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